Wichtige Informationen über die Petitionsformulare für die Europäische Bürgerinitiative zur Beendigung der Käfighaltung

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Vielen Dank, dass Sie uns bei der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) für die Beendigung der Käfighaltung unterstützen. Sie können dies tun, indem Sie diese online oder die Petition in Papierform unterzeichnen.

Für eine Zulassung muss eine EBI innerhalb eines Jahres nach ihrem Start mindestens eine Million gültige Unterschriften sammeln. Damit Ihre Unterschrift gültig ist, ist es wichtig, dass Sie alle benötigten Informationen akkurat und vollständig ausfüllen, egal ob dies online oder auf dem Papier geschieht.

Sonderanweisung für die Petition in Papierform

  • Diese Petition ist ein offizielles Dokument. Damit Ihre Unterschrift gültig ist, füllen Sie bitte alle benötigten Informationen in BLOCKSCHRIFT aus.
  • Wenn das Formular nicht akkurat und vollständig ausgefüllt wurde, kann es sein, dass Ihre Unterschrift und die anderen zwei Unterschriften auf dem Formular nicht gezählt werden.
  • Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular umgehend an die Rücksendeadresse auf dem Formular, damit Ihre Unterschrift gezählt und Ihre Daten sicher aufbewahrt werden können.

Warum benötigen Sie bestimmte Informationen von mir?

  • Ob Sie nun eine Petition online oder auf dem Papier unterzeichnen, jeder EU-Mitgliedsstaat entscheidet, welche personenbezogenen Daten für eine EBI-Petition erforderlich sind.
  • Einige Mitgliedsstaaten benötigen lediglich einen Namen und eine Adresse, andere benötigen Daten wie Ihre Personalausweisnummer.
  • Alle Informationen, die Sie auf der Petitionsseite eingeben, werden ausschließlich vom jeweiligen Mitgliedsstaat für die Anerkennung Ihrer Unterschrift verwendet und unverzüglich nach der Zählung Ihrer Unterschrift sicher vernichtet.

Wer kann die EBI-Petition unterzeichnen?

Es können alle Bürger der EU unterzeichnen, die:

  • Staatsangehörige eines EU-Mitgliedsstaates sind (ausgenommen GB), und
  • das Mindestalter erreicht haben, um an den Wahlen zum Europäischen Parlament teilzunehmen, also 18 Jahre oder älter – mit Ausnahme Österreichs, wo das Wahlalter 16 Jahre beträgt.

Besuchen Sie die Website der Europäischen Kommission für weitere Informationen.